Weiterer Ablauf des Scheidungsverfahrens:
Das Gericht übersendet weiterhin die Formulare, die für die Durchführung des Versorgungsausgleiches (= erworbene Rentenanwartschaften während der Ehezeit) benötigt werden. Die Unterlagen sind von Ihnen auszufüllen und unterzeichnet zurückzusenden. Gerne sind wir hierbei behilflich. Sodann werden die Unterlagen an den jeweiligen Rententräger weitergeleitet. Sobald von dort die Berechnungen Ihrer Rentenanwartschaften und die des Ehepartners vorliegen, wird das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung (= Scheidungstermin) anberaumen. Das persönliche Erscheinen in der mündlichen Verhandlung wird vom Gericht angeordnet werden. Die mündliche Verhandlung dauert meist nur wenige Minuten. Die Personalien werden aufgenommen; die Heiratsurkunde überprüft. Sodann werden Sie und Ihr Ehepartner vom Richter/in kurz angehört, damit er/sie sich ein Bild davon machen kann, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Das Waschen von schmutziger Wäsche ist nicht zu befürchten. Es genügt die Angabe der Trennungszeit und die Mitteilung, dass die Ehegatten sich auseinandergelebt haben und beide Ehegatten die Scheidung wünschen. Der Scheidungsantrag kann von uns zu jedem Gericht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht werden.