Kommt für mich eine Onlinescheidung in Betracht?
Ein Online-Scheidungsverfahren kann unbürokratisch abgewickelt werden. Sie übersenden uns die Heiratsurkunde im Original und die entsprechende, von Ihnen unterzeichnete Vollmacht für Frau Rechtsanwältin Brigitte Schuberth in Sachen … Ohne zeitraubende Gespräche kann sodann der Scheidungsantrag zum zuständigen Amtsgericht, Familiengericht innerhalb kürzester Frist eingereicht werden.
Anwaltschaftliche Schweigepflicht
Sämtliche uns mitgeteilten Informationen für das Scheidungsverfahren unterliegen der anwaltschaftlichen Schweigepflicht und werden daher streng vertraulich behandelt.
Kosten
Die Kosten des Scheidungsverfahrens richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Dieser Wert ist in § 17 des Gerichtskostengesetzes gesetzlich festgelegt. Mehr dazu hier…
Ablauf des Onlinescheidungsverfahrens
Nach Eingang des Scheidungsantrages bestätigt das jeweilige Familiengericht üblicherweise in einer Bearbeitungszeit des Gerichtes zwischen acht und zwanzig Arbeitstagen den Eingang des Antrag und teilt das betreffende Aktenzeichen mit. Über sämtlichen Schriftwechsel, so auch die Eingangsbestätigung erhalten Sie automatisch eine Kopie zu Ihrer Information über den jeweiligen Sachstand Ihres Verfahrens.
Weiterer Ablauf des Scheidungsverfahrens
Folgende Voraussetzung sollte für eine Onlinescheidung gegeben sein:
Beide Ehegatten sollten darüber übereinstimmen, dass die Scheidung gewünscht wird. Hierfür muss gemäß 1565 BGB die Ehe zerrüttet sein. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist dies dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
Eine Trennung von Tisch und Bett von mindestens zwölf Monaten muss bestehen, bevor eine Ehescheidung ausgesprochen werden kann. Der Scheidungsantrag kann frühestens nach zehn Monaten der Trennungszeit zu Gericht eingereicht werden.
Über die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften wird das Gericht von Amts wegen (= automatisch) eine Klärung herbeiführen.
Bei einer Onlinescheidung wirke ich bei Gericht darauf hin, dass der Streitwert, nach dem sich die Kosten der Scheidung berechnen, um 25 Prozent niedriger angesetzt wird. Die Streitwertfestsetzung erfolgt verbindlich durch das Gericht. Nähere Informationen hierzu beim Menüpunkt Kosten.
Eine Onlinescheidung eignet sich nicht,
wenn sonstige strittige Punkte, sogenannte Folgesachen wie unterhaltsrechtliche Fragen, Umgangsrecht und Elterliche Sorge, Zugewinn, sonstiger Vermögensausgleich wie Aufteilung von Immobilieneigentum bestehen.
Hier empfiehlt sich auf jeden Fall eine umfangreiche anwaltschaftliche Beratung zur Erörterung Ihrer speziellen Lebenssituation und der weiteren Vorgehensweise. Zur Onlinescheidung kann in den genannten Fällen nicht geraten werden.
Einen Besprechungstermin können Sie vereinbaren unter Kontakt.