Für Ihre rechtlichen Interessen trete ich ein. Tätigkeitsschwerpunkte meiner langjährigen beruflichen Erfahrung – meine Zulassung als Anwältin erfolgte im Jahr 1992 – sind insbesondere das Familienrecht, bei dem ich von 1997 bis 31.03.2022 auch Fachanwältin für Familienrecht war.
Haben Sie Fragen zu einer Trennung von Ihrem Ehepartner, insbesondere, bei wem die gemeinsamen Kinder aufwachsen als auch, wer künftig Entscheidung für die Kinder wirksam zu treffen hat, so sind Sie bei mir richtig. In meine berufliche Tätigkeit fallen auch vermögensrechtliche Ansprüche der Ehegatten untereinander, stehen Ihnen Zugewinnausgleichsansprüche zu? Auch Ihre Fragen, ob bei Ihnen Ansprüche auf Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Kindesunterhalt bestehen, erläutere ich Ihnen gerne und ausführlich.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt meiner beruflichen Praxis ist das Erbrecht.
Besteht ein Bedarf an Information, wer in Ihrer Familie Erbe geworden ist, wie ein Erbrechtsfall abzuwickeln ist, welche Auskunfts- und Ausgleichsansprüche bestehen, so betrifft dies meine berufliche Tätigkeit im Erbrecht. Gleiches gilt für ein Erbscheinsverfahren vor dem Amtsgericht, Nachlassgericht. Auch hier werde ich gerne für Sie tätig. Sind Personen pflichtteilsberechtigt, so setze ich diesen Pflichtteilsanspruch für Sie durch; berate Sie auch, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein Pflichtteilsentzug nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtlich zulässig ist.
Einzelheiten zu den genauen Arbeitsbereichen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Seiten auf dieser Homepage.
Haben Sie hierzu Fragen?
Wenden Sie sich an uns. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0911/362468, per email unter info@raschuberth.de oder auch über unser Kontaktformular.
Wir freuen uns auf Sie!